Totalverweigerer in der DDR in den 1960er Jahren – Neue Studie erschienen

Hardcover-Buch mit dunkelblauem Einband und hellgrauem Titelfeld liegt auf einem hellen Holztisch. Titel: „Diskriminierung von Christen in der DDR, Band 2: Maximilian Rosin: Totalverweigerer in den 1960er Jahren", herausgegeben von Christopher Spehr und Roland M. Lehmann, Verlag V&R.
Spehr, Christopher / Lehmann, Roland M. (Hg.): Diskriminierung von Christen in der DDR. Band 2: Maximilian Rosin: Totalverweigerer in den 1960er Jahren. Verlag: Vandenhoeck & Ruprecht.

In der von Christopher Spehr und Roland M. Lehmann herausgegeben Reihe zur Diskriminierung von Christen in der DDR erschien im Herbst die Studie von Maximilian Rosin „Totalverweigerer in den 1960er Jahren“. Damit gibt es erstmals eine umfassende Arbeit zur Wehrdienstverweigerung nach Einführung der Wehrpflicht in der DDR 1962 und Einführung des Bausoldatendienstes 1964 – mit überraschenden Erkenntnissen.

Der Autor betont zunächst, dass die Totalverweigerer der DDR nicht mit den ebenso bezeichneten Verweigerern der Bundesrepublik gleichzusetzen sind. Einen Zivildienst, wie es ihn im Westen Deutschlands ab 1961 gab oder die ab 1969 eingeführte Möglichkeit eines freien Arbeitsverhältnisses im Sozialbereich, hat es in der DDR nicht gegeben. Der Bausoldatendienst war keine wirkliche Alternative, sondern lediglich ein Wehrdienst unter anderen Bedingungen – die Soldaten mussten eine Uniform anziehen, leisteten ein Gelöbnis statt eines Eides und wurden ausgebildet – lediglich eine Waffe brauchten sie nicht bedienen. Für eine Reihe Christen unterschiedlicher Konfessionen kam dieser „faule Kompromiss“ nicht in Frage. Geschlossen lehnten den Bausoldatendienst jedoch nur die jungen Männer aus der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas ab.

Schon im Ersten Weltkrieg verweigerten viele der damals so genannten Bibelforscher den Waffendienst. In der Zeit des Nationalsozialismus bezahlten die Zeugen Jehovas dann ihre religiös motivierte Kriegsdienstverweigerung mit dem Leben. Für junge Männer in der DDR galten die zur NS-Zeit hingerichteten Glaubensgeschwister als Märtyrer. In fast allen Familien der vergleichsweise kleinen, aber gut vernetzen Gemeinschaft hatte man Opfer zu beklagen.

Ihre kompromisslose Verweigerung des Wehrdienstes in der DDR wird an den von Rosin für die 1960er Jahre erfassten Zahlen deutlich. Von 916 bekannten Totalverweigerern waren 857 Zeugen Jehovas, 59 gehörten einer anderen christlichen Kirche beziehungsweise Religionsgemeinschaft an oder waren konfessionslos. Lediglich im ersten Jahr der Wehrpflicht 1962 war der Anteil derer, die keine Zeugen Jehovas waren, mit 23% vergleichsweise höher. Insgesamt liegt der Anteil der Zeugen Jehovas mit 93,5% aller verhafteten, verurteilten und inhaftierten Totalverweigerer. Dies liegt sogar leicht über dem bisherigen Forschungskonsens.

Rosin macht aber auch auf die ungleiche Behandlung der Totalverweigerer durch die DDR-Behörden aufmerksam. Während die Anzahl der Totalverweigerer aus den Reihen der Zeugen Jehovas in den 1960er Jahren relativ konstant blieb, stieg das Verweigererpotential in den Großkirchen seit 1968 – dem Jahr des Prager Frühlings – merklich. Immer mehr junge Männer – vor allem aus den evangelischen Kirchen – erklärten bei der Musterung sowohl den Wehr- als auch den Bausoldatendienst zu verweigern. Tatsächlich bildeten evangelische Christen die Mehrheit derjenigen, die ihre Wehrdienstverweigerung bei der Musterung erklärten. Die meisten der Totalverweigerer aus den Großkirchen wurden im Gegensatz zu den Zeugen Jehovas jedoch nicht systematisch einberufen. Sie erlitten Sanktionen anderer Art, wie die Verhinderung eines Studiums oder soziale Reglementierungen. Das heißt, wenn in den 1960er Jahren Personen, die zuvor ihre Totalverweigerung erklärt hatten, auch tatsächlich eingezogen wurden, handelte es sich dabei fast ausschließlich um Zeugen Jehovas.

Rosin kommt in seiner Studie zu dem Schluss, dass die Verfolgung der Zeugen Jehovas als Wehrdienstverweigerer einerseits Teil der Bestrebung der SED, diese Religionsgemeinschaft auf dem Gebiet der DDR zu vernichten, war, andererseits auch Teil der konfessionsübergreifenden Marginalisierung von Religion und Kirchen insgesamt.

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