Dreißig Jahre brutale Unterdrückung: Jehovas Zeugen in Eritrea ständigen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt

Aufgrund eines vom eritreischen Präsidenten unterzeichneten Dekrets, wurden Zeugen Jehovas 1994 wegen ihres christlichen Glaubens ihre Bürgerrechte entzogen. Seither werden sie immer wieder von Seiten der Regierung unterdrückt. Ein aktueller Fall wiegt besonders schwer.

Berlin, 18. Oktober 2024 – Am 27. September 2024 haben die eritreischen Behörden die Rechte einer kleinen Gruppe von Zeugen Jehovas eklatant verletzt, indem sie eine Privatwohnung durchsuchten, in der sich diese friedlich zum Gottesdienst getroffen hatten. Die Behörden verhafteten 24 Personen, darunter ältere Zeugen Jehovas über 80 Jahre, eine werdende Mutter, die im sechsten Monat schwanger ist, und minderjährige Kinder. Dies ist der jüngste einer langen Reihe von Vorfällen der Unterdrückung, die sich über drei Jahrzehnte erstreckt und in deren Verlauf die eritreischen Behörden Jehovas Zeugen immer wieder wegen ihres religiösen Glaubens ins Visier genommen haben. Zurzeit befinden sich 64 Zeugen Jehovas (35 Männer und 29 Frauen) im Gefängnis. Das ist eine beachtliche Zahl, da es im Land relativ wenige Zeugen Jehovas gibt.

Jehovas Zeugen in Eritrea werden seit dem 25. Oktober 1994 willkürlich inhaftiert und in allen Bereichen des täglichen Lebens unerbittlich unterdrückt. An diesem Tag unterzeichnete der eritreische Präsident Isaias Afwerki ein Dekret, mit dem den in Eritrea geborenen Zeugen Jehovas die Staatsbürgerschaft entzogen wurde. In den letzten drei Jahrzehnten seit diesem Dekret sind mindestens 270 Zeugen Jehovas – Männer, Frauen, ältere Menschen und sogar Kinder – unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert worden. Einige wurden eingesperrt, ohne eines Verbrechens angeklagt worden zu sein, was faktisch zu einer lebenslangen Haftstrafe führte. Mindestens sieben Zeugen Jehovas sind im Gefängnis oder an den Folgen der religiösen Verfolgung gestorben.

Eritreische Zeugen Jehovas können keine Arbeit finden und keine Immobilie besitzen oder mieten, weil sie durch das Dekret staatenlos geworden sind. Sie haben auch keinen Anspruch auf von der Regierung ausgegebene Grundnahrungsmittel (etwa Mehl und Milch), die im Land extrem teuer oder knapp sind.
Mit dem Dekret wurde damals auch eine wichtige gesetzliche Regelung abgeschafft, von der junge Männer, die Zeugen Jehovas sind, bis dahin profitierten: der Zivildienst. Nach Abschluss der 11. Klasse sind eritreische Jugendliche seitdem verpflichtet, sich für eine militärische Ausbildung zu melden, um ihren Schulabschluss nach der 12. Klasse zu erhalten. Vor dem Erlass hatten Zeugen Jehovas, die den Militärdienst aus Gewissensgründen ablehnen, die Möglichkeit, stattdessen einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Da das Präsidialdekret die zivile Regelung beendete, können die jungen Gläubigen nun ihre schulische Grundausbildung nicht mehr abschließen.

„Die Tatsache, dass so viele unserer Mitgläubigen ihr Leben verloren und viele Jahre in eritreischen Gefängnissen zubringen mussten und immer noch müssen, schmerzt uns sehr“, sagt Stefan Steiner, Sprecher von Jehovas Zeugen in Deutschland. „Wir sind weltweit dafür bekannt, friedliche, gesetzestreue Christen zu sein. Es ist eine Farce, dass Mitglieder unserer Religionsgemeinschaft weiterhin diesen ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Die Verfolgung betrifft nicht nur Jehovas Zeugen als Religionsgemeinschaft. Sie wirkt sich auch negativ auf die allgemeine eritreische Öffentlichkeit aus, weil junge Männer aufgrund ihres Glaubens in Gefängnissen dahinschmachten, anstatt sich in ihrem Umfeld für das Allgemeinwohl sinnvoll einzubringen. Wir fordern den eritreischen Präsidenten auf, das Dekret, das unsere Glaubensangehörigen ihrer Bürgerrechte beraubt, rückgängig zu machen, damit sie wieder einen substanziellen Beitrag zur eritreischen Gesellschaft leisten können.“

Weitere Informationen über Jehovas Zeugen in Eritrea finden Sie auf jw.org.